Mai 2021 - Kunden-Update zum Brexit
Auswirkungen des EU/UK-Handelsabkommens nach dem BREXIT
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die Übergangsphase zum Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) ist abgeschlossen. Am 24. Dezember 2020 wurde sich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geeinigt. Das neue Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bringt viele Neuerungen mit sich.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Versand zwischen der EU und Großbritannien, Irland und Nordirland auf einen Blick!
Generell haben sich durch den Austritt die Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verändert und seit 2021 sind folgende Regeln zu beachten:
Ihre Schenker Deutschland AG
Nach Inkrafttreten des Austrittsabkommens hat Großbritannien die EU zum 1. Februar 2020 verlassen. Während einer Übergangsperiode bis zum 31. Dezember 2020 gelten die Handelsformalitäten zwischen den beiden Wirtschaftspartnern zunächst weiter.
Eine Verlängerung der Übergangsphase mit Zugang zu Binnenmarkt und Zollunion über das Jahresende hinaus wurde inzwischen endgültig abgelehnt. Bisher gibt es noch kein Abkommen, das die Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit regelt. Unklar ist auch der Status des Güterverkehrs zwischen Großbritannien und Nordirland.
Somit ist ab dem 1. Januar 2021 mit erheblichen Veränderungen in den Handelsbestimmungen und Zollverfahren zu rechnen.
Die Unternehmen in der EU und im Vereinigten Königreich müssen daher unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die künftige Partnerschaft auf neue Zollprozesse und -verfahren am Ende der Übergangszeit vorbereitet sein.
Die folgenden Schritte sollen Ihnen helfen, sich auf den Brexit vorzubereiten und die möglichen Auswirkungen zu minimieren:
Die möglichen Mehrkosten aufgrund geänderter Zollformalitäten werden von uns kontinuierlich gemonitort. Preise für Zolldienstleistungen von/nach UK werden nach Feststehen der finalen Anforderungen und Prozesse angepasst.
Mit unserer europäischen Brexit-Taskforce verfügen wir über eine kompetente Gruppe von Experten, die gemeinsam an diesem wichtigen Projekt arbeitet.
Diese wird ergänzt um eine nationale Projektgruppe mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus allen relevanten Ressorts, u.a. den Bereichen Zoll, Betriebsabläufe, Kommunikation und Vertrieb.
Die von der Brexit-Taskforce getroffenen Vorkehrungen sollen den Übergang nach dem Brexit erleichtern und die Sicherstellung unserer Serviceleistungen für unsere Kunden gewährleisten.
Daneben verstärken wir unsere operativen und Zoll-Teams, um die zusätzliche Arbeitsbelastung zu bewältigen, die ab dem 1. Januar 2021 auf uns zukommt.
Unser Kernziel ist die Bereitstellung eines reibungslosen Transport- und Zolldienstes von und nach Großbritannien für alle unsere Kunden.
DB Schenker verfügt über das größte Netzwerk in ganz Europa mit einer Vielzahl von Verbindungen und potenziellen Übergangsstellen von Europa nach Großbritannien. Wir nutzen bereits heute ausgefeilte Verfahren für den Umgang mit Tunnel- und Fährunterbrechungen, die es uns ermöglichen, die potenziellen Vorteile eines Routenwechsels zu berechnen, sollte es an einem bestimmten Kreuzungspunkt zu einer Verzögerung kommen.
Weitere Informationen zum Brexit finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Stand: 2. Juli 2021 – alle Informationen werden ständig aktualisiert.