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Ihr Zollservice Partner für alle Zollabfertigungen, Schulung und Beratung

Manuela Neeb
Leiterin Zollkompetenzcenter

DB Schenker Schweiz AG
Zentrale Zürich
Zollkompetenzcenter
Allmendstrasse 5
8422 Pfungen
Tel.: +41 58 589 52 52
Mobile +41 79 787 24 08
Manuela.neeb@dbschenker.com

Zollkompetenzen


Die Schenker Schweiz AG bietet seiner Kundschaft ein eigenes Zollkompetenzzenter.

Das Zollkompetenzzenter der Schenker Schweiz AG in Pfungen unterstützt intern unsere Niederlassungen als auch unsere Kundschaft in allen Zollfragen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Professionelle Unterstützung in allen Zollangelegenheiten
  • Das Zollkompetenzzenter bietet Schulungen an für besseres Verständniss von Zollthemen
  • Analyse, Design und Implementation von IT Lösungen für schnellere Prozessabwicklung
  • Reduzierung und Minimierung von Zollrisiken

Wir bieten sämtliche manuelle und elekt. Verzollungsverfahren, wie z.B. E-dec Import, NCTS, E-dec Export und Spezialverfahren an unseren Standorten an.

Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir auch individuelle IT-Lösungen für die schweizerische Einfuhr und Ausfuhrverzollungen auch mit Zollrückerstattung.

An allen Standorten nutzen unsere Mitarbeiter die vom Zoll zur Verfügung gestellten elektronischen und manuellen Verfahren.

Unsere Produkte im Überblick:

DB SCHENKERcustoms basic
Mit unserem Basispaket ermöglichen wir Ihnen die Abfertigung an unseren ZE Standorten inder Schweiz.


DB SCHENKERcustoms border
Unsere geschulten Fachkräfte erstellen die nötigen Dokumente und stellen eine reibungslose Abwicklung Ihrer Sendungen an der Grenze sicher.


DB SCHENKERcustoms dedicated
Lösungen nach Mass für komplexere oder erweiterte Anforderungen. Unter dieser Produktegruppe bilden wir weitergehende Zolldienstleistungen ab, wie Verzollung auf Item Level, Fiskalvertretung, Erstellung von Freipässen und Ähnliches.


DB SCHENKERcustoms complete
Wir analysieren vorgängig Ihr Geschäftsmodell und konzipieren die massgeschneiderte Zolllösung. Mit diesem Paket übernehmen wir für Sie den gesamten Ablauf ab Eingang der Avisierung bis zur Rückübermittlung der Mehrwertsteuerdaten inklusive aller gewünschten Zusatzdienstleistungen, ggf. auch von einem zentralen Punkt aus.


DB SCHENKERcustoms consulting
Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AuthorizedEconomic Operator AEO) garantieren wir alle Sicherheits- und Zollstandards. Ob vor Ort in Ihrer Unternehmung, in einer unserer Niederlassungen oder an einem externen Austragungsort bieten wir kompetente Beratungen durch unser eigenes Zollkompetenzcenter. Dies zu allen Fragen rund um den Zollbereich.


EVZ News - Zirklulare

Zolltarif Tares


Allgemeine Fragen zu unseren Produkten:

Schenker Schweiz AG
Rautistrasse 77
8021 Zürich
Tel.: +41 58 589 56 00
sales.swiss@dbschenker.com

Kompetente Mitarbeiter in unseren Grenzbüros in Basel (BWA) und Thayngen sorgen für eine reibungslose Abwicklung der EU-Verzollung.

EU-Fiskalvertretung

Mit unserer Tochtergesellschaft SW-Zoll-Beratung GmbH in Flensburg verfügen wir über die nötigen Voraussetzungen Ihnen die Fiskalvertretung und die damit anfallenden Arbeiten anzubieten wie:

  • die umsatzsteuerliche Pflichten für Sie in Deutschland wahrzunehmen
  • die Steuererklärung auszustellen und abzugeben
  • die Zusammenfassende Meldung abzugeben
  • die erforderlichen Aufzeichnungen vorzunehmen
  • die Intrastat-Meldungen abzugeben


Ihr Nutzen - die EU-Verzollung / Fiskalvertretung:


  • Die Lieferung aus der Schweiz wird einer Lieferung aus dem EU-Raum gleichgestellt. Für den CH-Exporteur in die EU entstehen keine Wettbewerbsnachteile gegenüber EU-Lieferanten.
  • Schnelle, günstige und flexible Lieferung durch Wegfall von Importverzollung im Europäischen Bestimmungsland. Die Ware befindet sich mit Eintritt in die Gemeinschaft im freien Verkehr.
  • Keine sofortigen Kapitalbereitstellungskosten für den Empfänger/Käufer und Möglichkeit als Erwerbsteuer zu einem späteren Zeitpunkt zu entrichten.
  • Die Laufzeit in diverse Länder kann sich verkürzen, da nach der EU-Verzollung die Ware frei verfügbar zur Auslieferung im EU-Bestimmungsland ist.


Voraussetzungen:


  • Verbringung der Ware in das Bestimmungsland zum Empfänger, unmittelbar nach der EU-Verzollung. Die Verbringung muss schriftlich nachgewiesen werden. Bei Verbleib der Waren im ersten EU-Eintrittsland darf das Verfahren der EU-Verzollung nicht angewendet werden.
  • Der Exporteur verfügt über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, sprich er ist im Eintrittsland der EU für umsatzsteuerliche Zwecke registriert oder er bevollmächtigt einen Fiskalvertreter und kann dessen USt-Nummer im Eintrittsland der EU benutzen.
  • Der Exporteur hat eine Zollnummer und EORI-Nummer
  • Der Empfänger hat eine Umsatzsteuer-Identifikations Nummer (Ust-ID)
  • Bei Schenker haben Sie nur die Möglichkeit Ihre Sendung mit EU-Verzollung „DDP“ zu versenden.


Die EU-Verzollung ist in folgenden Fällen nicht anwendbar:


  • Gewährleistungsfällen
  • Gratislieferungen, sämtliche unentgeltliche Geschäfte
  • Lohnveredelungen und Reparaturverkehr
  • Werkvertraglichen Lieferungen
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe (Einkäufe)
  • Dreiecksgeschäfte und 3-gliedrige Reihengeschäfte

SW-Zoll-Beratung GmbH subsidiary in Flensburg

Aktuelles zum Thema Brexit finden Sie hier.

03.12.2021 – Zoll News
Merkblatt über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen – Änderung Zoll zur Angabe von Ursprungs- und Bestimmungsstaat
Es geht hier um die korrekte Nennung von Ursprungs- und Bestimmungsstaats in Rubrik 4 bzw. 5 der WVB sowie in der Ursprungserklärung auf Rechnungen.
Hat die Ware Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft bzw. ist der Bestimmungsstaat in der Europäischen Gemeinschaft, so ist darauf zu achten, die Europäische Gemeinschaft und nicht den einzelnen Mitgliedstaat anzugeben.
Dies gilt auch dann, wenn in einem Vorursprungsnachweis nur der einzelne Mitgliedstaat vermerkt ist. Die zusätzliche Angabe eines Mitgliedstaates, z. B. als "EU/Deutschland", ist toleriert.
Link: EZV - Merkblatt über die Ausstellung von Ursprungsnachweisen


01.12.2021 – Zoll News 
Was bedeutet "Revision PEM-Übereinkommen" ( incl. Webinar )?
Das PEM Übereinkommen verknüpft diverse Freihandelsabkommen in einem Regelwerk mit Ziel identischer Ursprungsregeln.
Die alten Regeln stammen von 1972 und wurden aufgrund neuer Produkte, neuer Technologien und zur administrativen Erleichterung revidiert.
Nicht alle Vertragsparteien haben dieser Revision bislang zugestimmt.
Damit Unternehmen trotzdem von den revidierten Regeln profitieren können wurde eine Übergangsperiode beschlossen.
Das heisst, dass Exportunternehmen wählen können, die alten Regeln anzuwenden oder zu den neuen Regeln zu wechseln.  
Alle Details dazu mit sehr guten Erklärungen erfahren Sie im Webinar des Switzerland Global Enterprise in Zusammenarbeit mit der Eidg. Zollverwaltung und dem SECO ,
welches auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung unter den Merkblättern aufgeschaltet ist.
Link: Webinar Switzerland Global Enterprise "Revidiertes PEM-Übereinkommen"


01.07.2021 – Zoll News
Der Schweizer Zolltarif wird auf den 1.1.2022 aufgrund der revidierten Nomenklatur des Weltzollrats (Harmonisiertes System HS, WZO) angepasst. Mit der vorliegenden Revision wird dem technologischen Fortschritt durch das Einführen neuer, spezifischer Zolltarifnummern Rechnung getragen, beispielsweise für hybride Fahrzeuge, Drohnen, 3D-Drucker, neue Produkte der Tabakindustrie oder essbare Insekten. Berücksichtigt werden mit der vereinfachten Einreihung von Zellkulturen und Placebos auch zwei wichtige Anliegen der schweizerischen Pharmaindustrie. Ausserdem erhält das Warenverzeichnis (Nomenklatur) neue Zolltarifnummern für chemische Erzeugnisse und elektronische Abfälle, um die Aussagekraft der Statistik zu verbessern und Handelsströme besser überwachen zu können. Es handelt sich dabei insbesondere um Stoffe, die für Mensch und Tier sowie die Umwelt bedenklich sind. Der Bundesrat hat den Änderungen am 30. Juni 2021 zugestimmt (Medienmitteilung). Weitere Informationen, die laufend erweitert und aktualisiert werden, finden Sie auf der Internetseite «Zolltarif Tares - Änderungen auf den 1.1.2022».
Link: EZV - Zolltarif – Tares (Harmonisiertes System 2022)


21.06.2021 – Zoll News
Ab dem 1. September 2021 dürfen nach China nur noch Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 CN mit den Änderungen gemäss Information ausgestellt werden.
Link: EZV - Freihandelsabkommen Schweiz-China; Änderungen bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1


09.06.2021
News zu Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem vereinigten Königreich in Bezug auf Möglichkeiten der Kumulation

Damit wir noch besser werden und bewerten können, was Sie im Zollbereich besonders interessiert, wollen wir herauszufinden wo wir unser Zoll Know How für Sie noch besser einsetzen können, wie wir Risiken vermeiden, und Sie auch direkt über Neuigkeiten zu informieren.

Bitte senden Sie uns Ihre Antworten und eigene Fragen an ch.dl.zrh.sgz-managers@dbschenker.com

  • Werden alle Ihre Verzollungen mit der richtigen Tarifnummer durchgeführt und zollfrei deklariert, wo immer es möglich ist?
  • Kennen Sie die Zollrisiken und Chancen von Risikominimierung, Vereinfachung und Kontrollmöglichkeiten?
  • Denken Sie, dass das heutige Preis-Leistungsverhältnis für Ihre Verzollungen stimmig ist?
  • Wäre es für Sie von Vorteil, für alle Verzollungen schweizweit eine einzige Ansprechperson zu haben?
  • Wie erhalten Sie heute Ihre Sendungsbegleitdokumente und Verfügungen , die Sie zur gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung oder für interne Zwecke benötigen?
  • Wäre eine Status-Information der Erledigung Ihrer Zollanmeldung hilfreich ? Welche Detail-Informationen wären ihnen wichtig?
  • würden Sie unsere Verzollungsdienstleistung einem Geschäftspartner weiter empfehlen ( auf einer Skala von 1- 10) ?
  • Sind Sie an Informationen über Neuigkeiten im Zollbereich und deren Auswirkungen für Sie interessiert?

Lassen Sie uns wissen, wer Ihr/e Zollverantwortliche/r in Ihrem Unternehmen ist (Name, E-Mail, Telefonnummer).
Wir nehmen gerne gezielt den Kontakt zu Ihnen auf um unsere Möglichkeiten aufzuzeigen und Optimierungspotenzial zu erkennen.


Elektronische Veranlagungsverfügung

Haben Sie Fragen zur elektronischen Veranlagungsverfügung?

Kundencenter Pfungen: ch.sm.pfu.kundencenter-pfungen@dbschenker.com  
Kundencenter Eiken: ch.sm.eik.kundencenter-basel@dbschenker.com

Qualität & Security

Hier finden Sie die jeweiligen TAPA-Zertifikate

Hier finden Sie die jeweiligen RA-Zertifikate

DB Schenker
Schenker Schweiz AG
Brit Schoss
Quality- / Security - Beauftragte
BAZL – Sicherheitsverantwortliche
Rautistrasse 77
8021 Zurich
Switzerland
Phone: +41 58 589 58 98
brit.schoss@dbschenker.com

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eSchenker ist unsere bisher fortschrittlichste Logistiklösung. Es vereint alle eServices in einem Portal und liefert die bestmögliche Unterstützung während jeder Phase der Lieferkette. Von Sendungsverfolgung über Disposition bis hin zur Buchung und dem Reporting - eSchenker bringt Ihre komplette Logistik unter einen Hut.

Tracking

Das nutzerfreundliche eSchenker Tracking zeigt den aktuellen Ort und Status sowie die erwartete Ankunftszeit Ihrer Sendung in Echtzeit. Mit Ihrer individuellen Trackingnummer greifen Sie online auf Ihre Sendungsdaten zu, ohne sich einloggen zu müssen. Die Sendungsverfolgung steht Ihnen in einer deutlich optimierten Übersicht mit noch detaillierteren Statusinformationen zur Verfügung.