Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Anforderungen an die Lieferant:innen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen zu einer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung sowie zur Errichtung eines Risikomanagements. Das von der Bundesregierung im Jahr 2021 verabschiedete Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Es wird vorausgesetzt, dass wir als DB Schenker das Gesetz sowohl als hundertprozentige Tochter der DB als auch als selbst verpflichtetes Unternehmen Schenker umsetzen. Da wir unseren Hauptsitz in Deutschland haben und als gesamtes Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, haben wir als DB Schenker eine eigenständige Verpflichtung, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Das Gesetz zielt auf den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ab. Wussten Sie, dass auch die weltweiten Tochtergesellschaften von DB Schenker das Gesetz einhalten müssen? Aufgrund des Hauptsitzes in Deutschland unterliegen sowohl DB Schenker als auch seine Tochtergesellschaften und deren Lieferketten dem LkSG. Das bedeutet, dass dieses in Deutschland verabschiedete Gesetz eine globale Wirkung entfaltet.
Was genau ist der Schutzzweck des Gesetzes für die Unternehmen von DB Schenker?
Das Gesetz zielt auf den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt ab.
- Abgabe einer Grundsatzerklärung
Interne und externe Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, die unsere Menschenrechts- und Umweltrisiken, unsere Prioritäten und die Art und Weise, wie wir sie in Zukunft bewältigen wollen, enthält. - Durchführung einer Risikoanalyse
Erkennen, wenn wir Gefahr laufen, zu Menschenrechts- oder Umweltverletzungen beizutragen, sei es durch unsere eigene Geschäftstätigkeit oder innerhalb unserer Lieferketten. - Aufsetzen eines Risikomanagements
Sicherstellen, dass wir über ein gutes System verfügen, um Risiken zu verhindern, sobald wir diese erkennen, einschließlich der Einbettung in alle relevanten Geschäftsprozesse (z. B. Beschaffung von Lieferant:innen). - Aufsetzen von Präventionsmaßnahmen
Sicherstellen, dass wir die richtigen Maßnahmen ergreifen, um Risiken vorzubeugen, bevor Verstöße begangen werden könnten. - Aufsetzen von Abhilfemaßnahmen
Sobald wir Verstöße oder drohende Verstöße feststellen, stellen wir sicher, dass wir umgehend handeln, um diese zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren. - Einrichtung eines Beschwerdemechanismus
Schaffung einer Möglichkeit, Menschenrechts- und Umweltrisiken an uns zu melden, damit wir entsprechend reagieren können. - Dokumentation und Berichterstattung
Sorgfältige Dokumentation über die Risiken, die wir erkennen, die Art und Weise wie wir mit ihnen umgehen und wie wirksam unsere Maßnahmen sind. Wir werden einmal im Jahr über die Einhaltung unserer Vorschriften an die Bundesregierung Bericht erstatten.
Was bedeutet das für unsere Lieferant:innen?
Weiterhin werden wir mit unseren Lieferant:innen zusammenarbeiten, um einen guten Informationsaustausch zu gewährleisten. Wichtig ist, dass Sie wissen, was Sie erwartet, d.h. wie sich das Gesetz auf Sie als unsere Geschäftspartner:innen auswirken wird.
Informieren Sie sich auf dbschenker.com/de über Nachrichten zu unseren Aktivitäten und was Sie als nächstes erwartet. Auf unserer Seite finden Sie die neuesten Updates und häufig gestellte Fragen.
Zu folgenden Themenschwerpunkten wird es Aktualisierungen geben:
- Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, um nachzuvollziehen, was für DB Schenker bei der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit wichtig ist.
- Aktualisierung unserer Dokumente für Lieferant:innen, um ein gemeinsames Verständnis der zu schützenden Menschen- und Umweltrechte sicherzustellen.
- Aktive Zusammenarbeit mit unseren Lieferant:innen, um identifizierte Risiken auf Basis eines kooperativen Lösungsansatzes einzugehen.
Beschwerdeverfahren
Wir bei DB Schenker übernehmen Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland wie auch in anderen Ländern. Als Grundlage einer verlässlichen Partnerschaft erwarten wir auch von unseren Lieferant:innen einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt.
- Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber den Rahmen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Als Teil der Deutschen Bahn erfüllen wir die Anforderungen des LkSG.
- Um sicherzustellen, dass sowohl unser eigener Geschäftsbetrieb als auch unsere Lieferketten gesetzeskonform sind, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Beschwerden und Informationen über menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verstöße können über den unten stehenden Link der Deutschen Bahn gemeldet werden.
Der Zugang zum Beschwerdeverfahren erfolgt über LkSG: Nachhaltige Lieferketten bei der Deutschen Bahn (deutschebahn.com). Weitere Informationen finden Sie unter unserem Beschwerdemanagement.
Kontaktieren Sie uns
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an uns.