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Workers logistics compliance

Unsere Standards

DB Schenker hat ein ganzheitliches Compliance Management System implementiert. Dieses soll ethisch korrektes Verhalten im Unternehmen sicherstellen und auch bei unseren Kunden das Vertrauen erwecken, dass sie mit einem fairen und verlässlichen Partner zusammen arbeiten. Der DB-Verhaltenskodex bietet allen Mitarbeitern und Führungskräften Orientierung für den Geschäftsverkehr und Kundenkontakt.  Intern sind insbesondere folgende Themen geregelt:

Zuwendungen aller Art

DB Schenker glaubt an Transparenz. Deshalb gibt es Richtlinien für den Umgang mit Einladungen/Geschenken und sonstigen Zuwendungen durch Dritte oder bei Zuwendungen durch das eigene Unternehmen.

Vermögensschutz

Wir haben eine klare Richtlinie zum Schutz von Vermögen der DB-Gruppe und der vertraulichen Behandlung aller Geschäftsdaten.

Kartellrecht / Preisabsprachen

Durch unsere Informationen und Vorgaben zu Kartellrecht und zu Preisabsprachen gelingt es uns wettbewerbswidrige Behinderungen, Absprachen und wettbewerbsbehindernde Angebote zu vermeiden.

Agenten, Mittler, Berater

Wir halten uns an internationale Regelungen zur Zusammenarbeit sowie zur Auswahl.

Interessenkonflikte

Unsere Richtlinien zur Vermeidung von Interessenkonflikten - zwischen geschäftlichen Verpflichtungen und den privaten Interessen von Mitarbeitern oder Arbeitgebern - ermöglichen es DB Schenker immer integer zu handeln.

Für eine detaillierte Ansicht schauen Sie bitte unseren DB Code of Conduct an.

Generelle Prinzipien

  • Menschenrechte
  • Chancengleichheit
  • Zusammenarbeit
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Umweltschutz
  • Sicherheit
  • Auftreten in der Öffentlichkeit
  • Vertraulichkeit
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Einladungen und Geschenke
  • Korruption
  • Verhalten gegenüber Amtsträgern
  • Berater / Agenten / Mittler
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Spenden / Sponsoring
  • Schutz des Unternehmenseigentums
  • Berichterstattung
  • Insiderhandel
  • Datenschutz
  • Geldwäsche