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ENS/ICS2 Großbritannien

Informieren Sie sich über ICS2 (Import Control System 2) sowie über die laufenden Anforderungen von ENS (Entry Summary Declaration – Great Britain) für Waren, die nach Großbritannien eingeführt werden.

Was ist ENS (Entry Summary Declaration – Great Britain)?

Seit dem 31. Januar 2025 hat das Vereinigte Königreich die GB ENS-Anforderungen eingeführt, zu denen die Übermittlung von Vorabinformationen für Waren gehört, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt werden. Dies ist Teil des Goods Vehicle Movement Service (GVMS), der die Sicherheit und die Zolleffizienz verbessern soll.

Welche Informationen sind für die Sicherheitserklärung erforderlich?

Alle Importeure müssen vor dem Eintreffen der Waren an der Grenze eine Sicherheitserklärung vorlegen. Diese Anforderung gilt für alle aus der EU eingeführten Waren. Die Erklärung muss unter anderem folgende Angaben enthalten: Beschreibung der Waren, Ursprung der Waren, Angaben zur Sendung, Angaben zum Einführer/Einführerin, alle relevanten Versandinformationen (z.B. Transportart) sowie sicherheitsrelevante Angaben gemäß den Zollvorschriften.

Die Nichtvorlage der erforderlichen Erklärung kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, zu Geldstrafen oder sogar zur Beschlagnahme der Waren führen. Um diese Folgen zu vermeiden ist es wichtig alle Anforderungen zu erfüllen.

Was ist ICS2 (Import Control System 2)?

Ab dem 1. September 2025 führt die Europäische Union das Zollrisikomanagementsystem ICS2 für den Straßen- und Schienengüterverkehr ein. Es ersetzt das bisherige Einfuhrkontrollsystem (ICS) und soll die Sicherheit von Waren, die in die EU gelangen, durch verstärkte Erfassung und Bewertung von Einfuhrdaten verbessern sowie zur Modernisierung des Zollwesens beitragen. Es gilt für alle Einfuhren in die EU (ausgenommen EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) und betrifft vor allem Straßensendungen aus dem Vereinigten Königreich, der Türkei und Nicht-EU-Ländern.

Welche Informationen sind für ICS2-Anträge erforderlich?

Spediteure und Importeure müssen Vorabinformationen über Waren liefern, die in die EU versandt werden, um eine Risikobewertung durch die Zollbehörden zu ermöglichen. Für die ICS2 sind der EORI-Code des Einführers, die vollständige und genaue Beschreibung der Waren sowie der 6-stellige HS-Code zur korrekten Klassifizierung der Waren erforderlich. 

Die Nichteinhaltung der ICS2 kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen, Verzögerungen bei der Abfertigung von Waren und sogar die Beschlagnahme von Sendungen. Um diese Folgen zu vermeiden, müssen sich alle Beteiligten unbedingt an die Vorschriften halten.

Externe Links

ENS: Safety and security declaration requirements for importing goods from the EU - GOV.UK

ICS2: Import Control System 2 - European CommissionFAQ - European Commission

Bitte informieren Sie entsprechend auch Ihre Kundinnen und Kunden sowie Sendungsempfängerinnen und Sendungsempfänger.

Die Beförderung von Sendungen im Ladungsbereich (FTL/LTL) stimmen Sie bitte mit den bekannten Kontakten in Ihrer Geschäftsstelle ab.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. 

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