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  • Ocean Freight Container Ship

    Zoll

    Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Zoll-Lösungen für Ihr Business!

    Zollservices

    • Einfuhr
      Wir organisieren die Überführung Ihrer Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Ihre Sendungen werden im elektronischen Datenverbund mit der Zollbehörde rasch, sicher und reibungslos abgefertigt.
       
    • Ausfuhr
      Machen Sie sich keine Sorgen um Ihre für den weltweiten Export erforderlichen Zolldokumente. Sie sparen Zeit und Kosten z. B. durch die Abfertigung direkt auf Ihrem eigenen Firmengelände. Auf Wunsch übermitteln wir Austrittsnachweise automatisch an Sie.
       
    • Besondere Verfahren
      Wir erledigen für Sie
      - Aktive und passive Veredelung
      - Vorübergehende Verwendung und Endverwendung
      - Transit(Versand-)verfahren
      - Zolllager
       
    • INTRASTAT Meldungen
      Halten Sie sich nicht mit INTRASTAT-Meldungen auf - wir übernehmen die ordnungsgemäße Erstellung und Meldung an das Statistische Zentralamt für Sie.

    DB Schenker Product Management Zoll

    Wir bieten:

    • Optimierung Ihrer Import- und Exportprozesse
      Sie suchen nach einem verlässlichen Partner, der Ihr Import und Export Geschäft ganzheitlich betreut? Gemeinsam mit Ihnen finden wir einen optimalen Work Flow, der zu den Abläufen in Ihrem Unternehmen passt.
       
    • Unterstützung bei zollrechtlichen Angelegenheiten
      Wir unterstützen Sie bei Rechtsbehelfen, Selbstanzeigen, zollrechtlichen Bewilligungen (CDA Trader Portal) und diversen zollrechtlichen Anträgen (zB AEO).
       
    • Management von Langzeitlieferantenerklärungen
      Wir kümmern uns um Ihre Lieferantenerklärungen in unterschiedlichster Fertigungstiefe.
       
    • Maßgeschneiderte digitale Lösungen
      Wir bewahren Ihre Zolldokumente auf und stellen Ihnen OCR/EDI Schnittstellen zur Verfügung.
       
    • Schulungen für Ihre Mitarbeiter
      Sie erhalten von uns auf Wunsch maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Unternehmen durch unser Expertenteam.
       
    • Kurierzolldienstleistungen
      Wir fertigen für Sie Ihre zollpflichtigen Kurierdienstsendungen ab.
       
    • Spezialthemen maßgeschneidert
      Sie haben spezielle Anforderungen an Ihren Zolldienstleister und möchten beispielsweise ein Anschreibeverfahren, die zentrale Zollabwicklung oder ein anderes Thema umsetzen? Sprechen Sie uns an.

    Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

    CBAM, der Carbon Border Adjustment Mechanism, steht in den Startlöchern. CBAM gilt zunächst für den Import bestimmter Güter und ausgewählter Vorprodukte, deren Produktion kohlenstoffintensiv ist und bei denen höchstens ein erhebliches Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht.

    Mit diesem erweiterten Anwendungsbereich wird CBAM schließlich – wenn es vollständig eingeführt ist – mehr als 50 % der Emissionen in Sektoren erfassen, die durch das Emissionshandelssystem (ETS) abgedeckt sind.

    CBAM wird in mehreren Schritten implementiert:

    1. Schritt: CBAM tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft, mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025.
    2. Schritt: 1. Januar 2026 Beginn der Umsetzungsphase
    3. Schritt: Im Jahr 2030 wird die EU, Güter aus der chemischen Industrie hinzufügen

    Im ersten Schritt müssen Importeure alle in die EU importierten Waren gemäß diesen Regeln melden:

    Es müssen nur folgende Waren gemeldet werden:

    • Eisen und Stahl (inkl. einiger vor- und nachgelagerter Güter)
    • Aluminium
    • Dünger
    • Elektrizität
    • Wasserstoff
    • Waren mit Ursprung in einem EFTA-Land oder in der EU sind nicht meldepflichtig.
    • Der Bericht muss vierteljährlich spätestens am Ende des Folgemonats erfolgen.
    • Importierte Waren, die bereits in einem anderen Land außerhalb der EU für die Zahlung eines Emissionssatzes in Betracht gezogen wurden, sind von der Meldung ausgeschlossen.
    • Folgende Informationen müssen gemeldet werden:
      • Name
      • CBAM-Kontonummer
      • Beschreibung und Menge der Ware
      • Emissionen
    • Dokumentationen über die Fabrik im Ausland, Kontaktinformationen des Betreiberunternehmens und ein spezifischer, von der EU definierter Auditbericht müssen zu Auditzwecken archiviert werden.
    • Der Importeur muss für die Meldung ein CBAM-Konto beantragen und CBAM-Zertifikate für das ETS kaufen.

    Detaillierte Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie von unserem langjährigem Zollexperten Herrn Michael Kirchböck am 14.9. von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr in einem 90 min Webinar.

    Mehr Informationen zum Webinar

    Customs4You

    In unseren Webinaren teilen unsere erfahrenen Zoll-Experten ihr umfangreiches Wissen und informieren über die neuesten Updates zu internationalen Handelsregulierungen. Egal, ob Sie ein erfahrener Logistikexperte sind und über die sich ständig weiterentwickelnde Zolllandschaft auf dem Laufenden bleiben möchten oder ein Einsteiger sind, der grundlegendes Wissen sucht - unsere Webinarreihe ist darauf ausgerichtet, den vielfältigen Bedürfnissen unserer Teilnehmer gerecht zu werden. 

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